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Röntgenbilder des Gebisses, der Hand und des Schlüsselbeines

Leistungen der Forensischen Altersschätzung

Als Altersschätzung beim Menschen bezeichnet man die Bestimmung des Lebensalters.
Die forensische Altersdiagnostik wird von Behörden und Gerichten beauftragt, um Menschen mit zweifelhaften Altersangaben nicht aus Altersgründen zu benachteiligen und rechtlich vom Lebensalter abhängige Verfahren korrekt durchführen zu können.

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Informationen zur Altersdiagnostik beim Lebenden

Die forensische Altersdiagnostik erfolgt nach den Richtlinien der AGFAD (Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik). Die Durchführung einer forensischen Altersdiagnostik setzt zwingend entweder einen richterlichen Beschluss oder den Auftrag einer Behörde voraus. Dieser muss folgende Untersuchungen aufführen:

  • Untersuchung und Anamnese durch eine/n rechtsmedizinisch erfahrene/n Ärztin/Arzt im Hinblick auf allgemeine körperliche Reifezeichen sowie Hinweise auf mögliche Entwicklungsstörungen und Erkrankungen;
  • zusätzlich eine intraorale Untersuchung;
  • zusätzlich eine radiologische Untersuchung des Ober- und Unterkiefers (Panoramaschichtaufnahme, OPG) zur Feststellung der Wurzelentwicklung der Weisheitszähne und weiterer altersrelevanter Merkmale im Zahn- und Kieferbereich;
  • wenn notwendig zusätzlich eine radiologische Untersuchung der linken Hand zur Ermittlung des Ossifikationsstadiums vom Handskelett bzw.
  • wenn notwendig zusätzlich eine radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine mittels CT (Computertomographie) zur Ermittlung des Stadiums der knöchernen Entwicklung an medialen Schlüsselbeinepiphysen-Regionen.

Ihren Beschluss/Auftrag richten Sie bitte an

Gemeinsames Centrum für Altersdiagnostik
Charité / UKE

c/o

Institut für Rechtsmedizin der Charité
Turmstraße 21 (Haus N)
10559 Berlin

Sekretariat Altersdiagnostik

Frau S. Borzekowski

+49 30 450 525 389

+49 30 450 7525 309